Ihr Vorteil

Hilfe bei der Finanzierung Ihres Traumhauses!


Bei allen Fragen, rund um die Förderung und die Finanzierung Ihres eigenen Hauses, finden sie bei uns den kompetenten Ansprechpartner. Melden Sie sich bei uns und vereinbaren sie einen Termin mit unserem unabhängigen Berater!

Bessere Möglichkeiten durch Fördermittel

Um den Traum vom eigenen Haus realisieren zu können, stellt sich für viele Bauherren die Frage nach der optimalen Finanzierung. Ein wichtiger Aspekt können hierbei Öffentliche Fördermittel sein, die von Bund und Ländern, aber auch von den Kommunen gewährt werden.

Sie möchten ein Haus bauen oder eine Wohnung kaufen? Ihre Wohnimmobilie modernisieren oder energetisch sanieren? Solarstrom selbst erzeugen? Die KfW Förderbank finanziert Ihr Vorhaben schnell, unbürokratisch und vor allem günstig.
Ausführliche Informationen hierzu erhalten sie auch unter:

 

KfW-Förderbank
www.kfw-foerderbank.de
Tel.: 0180 13 35 577
Fax: 069 74 31 95 00

Das KfW-Programm „Ökologisch Bauen“
Privatpersonen, daneben unter anderem auch Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften, die ein "Kfw-Energiesparhaus 40", ein "KfW-Energiesparhaus 60" oder ein Passivhaus bauen oder neu kaufen, um es jeweils selbst zu nutzen oder zu vermieten, oder die bei Neubauten neue Heiztechnik auf der Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung oder Nah-/Fernwärme einbauen.
Die Förderung wird unabhängig vom Einkommen gewährt. Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind allerdings ausgeschlossen.

Wie wird gefördert?
Mit zinsgünstigen Darlehen in Höhe von bis zu 100% der Kosten, aber begrenzt nach der Art des Vorhabens:

 

  • Beim Bau und Ersterwerb von „KfW-Energiesparhäusern 40“ und Passivhäusern beträgt das Darlehen maximal 50.000 EUR je Wohneinheit.

  • Beim Bau und Ersterwerb von „KfW-Energiesparhäusern 60“ beträgt das Darlehen ebenfalls maximal 50.000 EUR je Wohneinheit.

  • Für den Einbau neuer Heiztechnik auf der Basis erneuerbarer Energien etc. beträgt das Darlehen ebenfalls maximal 50.000 Euro je Wohneinheit. Die Kombination dieses Darlehens mit einem weiteren Darlehen aus dem Programm „Ökologisch Bauen“ für den Bau/Ersterwerb eines KfW-Energiesparhauses 40 bzw. 60 oder eines Passivhauses ist allerdings nicht möglich. Ab dem 1. Januar 2007 ist beim Einbau von Heizungsanlagen stets ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen.

 

Wie sind die Konditionen?


  • Ab dem 1. Januar 2007 werden die Fördermittel für ein KfW-Energiesparhaus 40 (einschließlich Passivhaus) nur gewährt, wenn die Maßnahmen durch ein Fachunternehmen durchgeführt werden.
  • Laufzeit des Darlehens bis zu 30 Jahre. Davon bei einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren höchstens 2, bei einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren höchstens 3 und bei einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren höchstens 5 Jahre tilgungsfrei.
  • Bei einem "KfW-Energiesparhaus 40" bzw. einem Passivhaus wird das Darlehen zu 100 %, bei einem "KfW-Energiesparhaus 60" und bei neuer Heiztechnik zu 96 % ausgezahlt.
  • Der Zinssatz wird für 10 Jahre festgelegt.
  • Die Tilgung erfolgt in vierteljährlichen Annuitäten. Die außerplanmäßige Rückzahlung ist - auch in Teilbeträgen - jederzeit kostenfrei möglich.
  • Im Internet-Angebot der KfW Förderbank finden Sie mehr über das Programm sowie die aktuellen Zinssätze. Sie können die Konditionen auch unter der Faxnummer 069/7431-4214 erfragen.
  • Außerdem können Sie mit dem KfW-Tilgungsrechner die Höhe des Darlehens und die daraus resultierende Belastung berechnen.


Wo beantrage ich die Fördermittel?


Die KfW gibt ihre Kredite nicht unmittelbar selbst aus, so dass Sie den Antrag bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl, etwa Ihrer Bank oder Sparkasse, stellen müssen.

Kann das Darlehen mit anderen KfW-Mitteln und/oder Fördermitteln der Bundesländer kombiniert werden?

Das Programm „Ökologisch Bauen“ lässt sich mit Mitteln aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm und anderen Fördermitteln (z. B. Krediten oder Zuschüssen) kombinieren, soweit die Summe aus Krediten, Zuschüssen und sonstigen Zuwendungen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.
Auch im Hinblick auf die Landesförderung gibt es von Seiten der KfW keine Einschränkungen.

Hausbeispiele